ESG- und Energieeffizienz-Beratung von Experten (BAFA/KfW):
One-stop-shop für Portfolio-ESG-Strategien, Objektbewertungen, individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP), Energetische Gebäudesanierung, Fördermittelberatung und Begleitung in der praktischen Umsetzung.

  • Sie sind Eigentümer und unsicher über bestehende bzw. kommende Anforderungen an Immobilienbesitzer /-manager?
  • Was wurde auf welcher Ebene (EU-/Deutschland/Bundesland) beschlossen und welche Auswirkungen habe ich konkret zu erwarten?
  • Sie fragen sich, was kann ich tun, was muss ich tun, zu was bin ich überhaupt verpflichtet? Und aus Sicht begrenzter Geldmittel, worauf kann ich verzichten?
  • Was bringt mir einen vernünftigen Capex-Yield?
  • Sie wollen Risiken (Wertabschläge, keine Finanzierungen, Einschränkungen der Mietentwicklung, Stranded Assets) auf Grund schlechter ESG-Bewertungen oder schlechter EE-Klassen reduzieren?
  • Sie wollen Transparenz und Klarheit, zuverlässig und schnell?
  • Als institutioneller Bestandshalter, Asset Manager, Hausverwalter oder privater Eigentümer suchen Sie einen Umsetzer mit Blick über den „technischen Tellerrand“ hinaus? Damit es sich für Sie rechnet ? Dann sprechen Sie uns an !

EU-Gebäuderichtlinie

Neue und ambitionierte energetische Anforderungen wurden auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt den Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor.

Verbindliche Maßnahmen aus den europäischen Richtlinien sind dabei auf nationaler Ebene umzusetzen. Aus „worst first“ ergibt sich der Sanierungszwang für die energetisch schlechtesten Bestandsbauten, d.h. die am schlechtesten bewerteten 15 % des EU-Gebäudebestands müssen bis 2030 saniert werden. Wohngebäude sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G (EPC) auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden.
(siehe auch Renovation Wave)

Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das geänderte GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. Damit leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, stärkt den Umweltschutz und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Sofern in ihre Kommune noch kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, darf in Bestandsgebäude zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 noch eine Öl- oder Gas-Heizung eingebaut und betrieben werden.

Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie bzw. Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren.

Nach dem 30.06.2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber auch dazu Übergangsregelungen und Ausnahmen.

In Städten größer 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie spätestens ab dem 01.07.2026 verbindlich, in kleineren Städten ab dem 01.07.2028.
Folglich sind Gas- oder Ölheizungen ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 %mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.
Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie verbindlich.

Quelle: BMWK

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), z.B. an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, z.B. Dämmung (Außenwände, Dach, Austausch von Fenstern, etc.). Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Die Förderung beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben und ist für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit gedeckelt. Ein zusätzlicher Förderbonus (iSFP-Bonus) von 5 % ist möglich bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

EU-Gebäuderichtlinie

Neue und ambitionierte energetische Anforderungen wurden auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt den Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor.

Verbindliche Maßnahmen aus den europäischen Richtlinien sind dabei auf nationaler Ebene umzusetzen. Aus „worst first“ ergibt sich der Sanierungszwang für die energetisch schlechtesten Bestandsbauten, d.h. die am schlechtesten bewerteten 15 % des EU-Gebäudebestands müssen bis 2030 saniert werden. Wohngebäude sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G (EPC) auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden.
(siehe auch Renovation Wave)

Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das geänderte GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. Damit leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, stärkt den Umweltschutz und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Sofern in ihre Kommune noch kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, darf in Bestandsgebäude zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 noch eine Öl- oder Gas-Heizung eingebaut und betrieben werden.

Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie bzw. Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren.

Nach dem 30.06.2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber auch dazu Übergangsregelungen und Ausnahmen.

In Städten größer 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie spätestens ab dem 01.07.2026 verbindlich, in kleineren Städten ab dem 01.07.2028.
Folglich sind Gas- oder Ölheizungen ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 %mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.
Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie verbindlich.

Quelle: BMWK

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), z.B. an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, z.B. Dämmung (Außenwände, Dach, Austausch von Fenstern, etc.). Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Die Förderung beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben und ist für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit gedeckelt. Ein zusätzlicher Förderbonus (iSFP-Bonus) von 5 % ist möglich bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Unser Leistungsspektrum geht von der energetischen Gebäudesanierung auf der Basis entwickelter individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) hin zur Entwicklung von ESG-Konzepten für institutionelle Bestandshalter.

Zu unseren Kunden zählen Wohnungsgesellschaften, Fondsinhaber, Family Offices, vermögende Privatkunden, Versicherungen und Banken. Für unsere Kunden haben wir umfangreichen Analysen durchgeführt und konkrete ESG-Strategien entwickelt, entweder für Einzel-Immobilien oder für ganze Immobilien-Portfolios (im Bestand / oder in der Ankaufsphase). Bezogen auf die Dekarbonisierung des Bestandes erstellen wir konkrete Handlungsempfehlungen zur energetischen Gebäudesanierung auf der Basis individuell entwickelter Sanierungsfahrpläne (iSFP).

Unser Leistungsspektrum geht von der energetischen Gebäudesanierung auf der Basis entwickelter individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) hin zur Entwicklung von ESG-Konzepten für institutionelle Bestandshalter.

Zu unseren Kunden zählen Wohnungsgesellschaften, Fondsinhaber, Family Offices, vermögende Privatkunden, Versicherungen und Banken. Für unsere Kunden haben wir umfangreichen Analysen durchgeführt und konkrete ESG-Strategien entwickelt, entweder für Einzel-Immobilien oder für ganze Immobilien-Portfolios (im Bestand / oder in der Ankaufsphase). Bezogen auf die Dekarbonisierung des Bestandes erstellen wir konkrete Handlungsempfehlungen zur energetischen Gebäudesanierung auf der Basis individuell entwickelter Sanierungsfahrpläne (iSFP).

ESG-Schwerpunktthemen:

Zu den bisher erfolgreich bearbeiteten Themen gehört alles rund um Gebäudezertifizierungen, ESG Due Diligence, Ermittlung von GreenCapex, Berechnung des CRREM-Pfades inkl. Erstellung eines Dekarbonisierungsfahrplanes, Prüfung auf Einhaltung der EU-Taxonomie, Energie Audits, Energieausweisanalysen, Fördermittelberatungen und -begleitung sowie die Unterstützung bei der Umsetzung von Maßnahmen.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet eine umfassende Analyse des energetischen Ist-Zustands und der geplanten Sanierungsmaßnahmen zur schrittweisen energetischen Aufwertung Ihrer Immobilie sowie zu Kosten, Einsparungen und Fördermitteln.

Unser Vorgehen ist wie folgt:

  • Erstgespräch, Festlegung Ziele und Prioritäten (ESG- bzw. iSFP)
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
  • Vor-Ort-Analysen durch Energie-Effizienz-Experten (EEE)
  • ESG-Strategie (bei Bedarf)
  • Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) je Objekt
  • Fördermittelberatung (BAFA/KfW)
  • Begleitung der Umsetzung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet eine umfassende Analyse des energetischen Ist-Zustands und der geplanten Sanierungsmaßnahmen zur schrittweisen energetischen Aufwertung Ihrer Immobilie sowie zu Kosten, Einsparungen und Fördermitteln.

Über uns

Andreas Baltrusch, Dr.-Ing., Wirtschaftsingenieur, Technische Universität Berlin, Investment- und Asset Manager (PE, SWF, FO, HNI), ESG- und Energieeffizienz-Experte, Value Add Profi mit der Leidenschaft zur Wertentwicklung von Bestandsimmobilien, Bestandshalter von Mehrfamilienhäusern mit eindeutiger Capex-Yield-Orientierung

Tilo Fellmer, Dipl.-Bauing. (BA), Energieeffizienz-Experte (BAFA/dena), über 20 Jahre praktische Erfahrung im Wohnungsbau (Bestand und Neubau), u.a. Projektmanager und Oberbauleiter für die Gebäudesanierung (u.a. Fenster, Fassaden, Dach, Solarmodule)

Norman Konzack, Master Immobilienmanagement, ESG-Experte, Sachverständiger für Immobilien- u. Beleihungswertermittlung, BRREAM Auditor für Bestandsgebäude, Gebäudeenergieberater, vormals viele Jahre Head ESG bei Cushman & Wakefield, über 10 Jahre Teamleiter technische DD bei acht+ Baumanagement.

Unsere Seite für Investment und Asset Management: cavapartnersgroup.com

Unsere Partner:

Electro Heroes GmbH
Meisterbetrieb für Elektro- & Informationstechnik
bei Ausbau, Umbau und Neubau

Den Kontakt über Linkedin finden Sie bitte hier.