ESG- und Energieeffizienz-Beratung von Experten (BAFA/dena), Energetische Gebäudesanierung, individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), Fördermittelberatung und Begleitung in der Umsetzung

  • Sie wollen einen messbaren Beitrag zur Energieeinsparung (Umwelt) und Wertentwicklung Ihrer Immobilien leisten?
  • Sie wollen Risiken auf Grund schlechter EE-Klassen (Wertabschläge, Einschränkungen der Mietentwicklung, Stranded Assets) reduzieren?
  • Sie wollen Transparenz und Klarheit, zertifiziert, zuverlässig und schnell?
  • Als institutioneller Bestandshalter, Asset Manager, Hausverwalter oder privater Eigentümer suchen Sie einen Berater mit Blick über den „technischen Tellerrand“ hinaus? Damit es sich für Sie rechnet!

EU-Gebäuderichtlinie

Neue und ambitionierte energetische Anforderungen wurden auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt den Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor.

Verbindliche Maßnahmen aus den europäischen Richtlinien sind dabei auf nationaler Ebene umzusetzen. Aus „worst first“ ergibt sich der Sanierungszwang für die energetisch schlechtesten Bestandsbauten, d.h. die am schlechtesten bewerteten 15 % des EU-Gebäudebestands müssen bis 2030 saniert werden. Wohngebäude sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G (EPC) auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden.
(siehe auch Renovation Wave)

Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das geänderte GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. Damit leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, stärkt den Umweltschutz und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Sofern in ihre Kommune noch kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, darf in Bestandsgebäude zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 noch eine Öl- oder Gas-Heizung eingebaut und betrieben werden.

Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie bzw. Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren.

Nach dem 30.06.2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber auch dazu Übergangsregelungen und Ausnahmen.

In Städten größer 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie spätestens ab dem 01.07.2026 verbindlich, in kleineren Städten ab dem 01.07.2028.
Folglich sind Gas- oder Ölheizungen ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 %mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.
Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie verbindlich.

Quelle: BMWK

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), z.B. an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, z.B. Dämmung (Außenwände, Dach, Austausch von Fenstern, etc.). Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Die Förderung beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben und ist für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit gedeckelt. Ein zusätzlicher Förderbonus (iSFP-Bonus) von 5 % ist möglich bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

EU-Gebäuderichtlinie

Neue und ambitionierte energetische Anforderungen wurden auf EU-Ebene beschlossen. Die EU-Gebäuderichtlinie gibt den Rahmen für die nationale Gesetzgebung vor.

Verbindliche Maßnahmen aus den europäischen Richtlinien sind dabei auf nationaler Ebene umzusetzen. Aus „worst first“ ergibt sich der Sanierungszwang für die energetisch schlechtesten Bestandsbauten, d.h. die am schlechtesten bewerteten 15 % des EU-Gebäudebestands müssen bis 2030 saniert werden. Wohngebäude sollen bis 2030 von der Energieeffizienzklasse G (EPC) auf mindestens F und bis 2033 auf mindestens E saniert werden.
(siehe auch Renovation Wave)

Novelle Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das geänderte GEG tritt am 1.1.2024 in Kraft. Damit leitet Deutschland die Energiewende im Gebäudebereich ein, stärkt den Umweltschutz und reduziert die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern. Es gibt eine zeitliche Abstufung zwischen Neubau und Bestandsgebäuden.

Sofern in ihre Kommune noch kein kommunaler Wärmeplan vorliegt, darf in Bestandsgebäude zwischen dem 01.01.2024 und dem 30.06.2026 noch eine Öl- oder Gas-Heizung eingebaut und betrieben werden.

Die Heizungen müssen ab 2029 einen steigenden Anteil an Bioenergie bzw. Wasserstoff nutzen. Zudem sollten Sie steigende CO₂-Preise einkalkulieren.

Nach dem 30.06.2026 müssen neu eingebaute Heizungen zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Es gibt aber auch dazu Übergangsregelungen und Ausnahmen.

In Städten größer 100.000 Einwohnern wird der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie spätestens ab dem 01.07.2026 verbindlich, in kleineren Städten ab dem 01.07.2028.
Folglich sind Gas- oder Ölheizungen ab dem 1.7.2026 bzw. 1.7.2028 nur zulässig, wenn sie zu 65 %mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Dies wird zum Beispiel über die Kombination mit einer Wärmepumpe erreicht (sogenannte Hybridheizung) oder aber anteilig mit Biomethan.
Hat Ihre Kommune bereits eine Entscheidung zur Gebietsausweisung für z.B. ein Wärmenetz getroffen, die einen kommunalen Wärmeplan berücksichtigt, ist der Einbau von Heizungen mit 65 % Erneuerbarer Energie verbindlich.

Quelle: BMWK

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Zuschüsse zu Einzelmaßnahmen (BEG EM), z.B. an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden zur Erhöhung der Energieeffizienz des Gebäudes, z.B. Dämmung (Außenwände, Dach, Austausch von Fenstern, etc.). Die Antragstellung erfordert die Einbindung eines Energie-Effizienz-Experten (EEE).

Die Förderung beträgt derzeit 15 % der förderfähigen Ausgaben und ist für energetische Sanierungsmaßnahmen von Wohngebäuden auf 60.000 Euro/Wohneinheit gedeckelt. Ein zusätzlicher Förderbonus (iSFP-Bonus) von 5 % ist möglich bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme als Teil eines im Förderprogramm „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude“ geförderten individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).

Unser Leistungsspektrum geht von der energetischen Gebäudesanierung auf der Basis entwickelter individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) hin zur Entwicklung von ESG-Konzepten für institutionelle Bestandshalter.

Unser Leistungsspektrum geht von der energetischen Gebäudesanierung auf der Basis entwickelter individueller Sanierungsfahrpläne (iSFP) hin zur Entwicklung von ESG-Konzepten für institutionelle Bestandshalter.

Unser Vorgehen:

  • Erstgespräch, Festlegung Ziele und Prioritäten (ESG- bzw. iSFP)
  • Prüfung vorhandener Unterlagen
  • Vor-Ort-Analyse (Objekte) von Experten
  • ESG-Strategie (bei Bedarf)
  • Erstellung von individuellen Sanierungsfahrplänen (iSFP) je Objekt
  • Fördermittel (BAFA/KfW)
  • Begleitung der Umsetzung

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet eine umfassende Analyse des energetischen Ist-Zustands und der geplanten Sanierungsmaßnahmen zur schrittweisen energetischen Aufwertung Ihrer Immobilie sowie zu Kosten, Einsparungen und Fördermitteln.

Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)

Der iSFP bietet eine umfassende Analyse des energetischen Ist-Zustands und der geplanten Sanierungsmaßnahmen zur schrittweisen energetischen Aufwertung Ihrer Immobilie sowie zu Kosten, Einsparungen und Fördermitteln.

Über uns

Dr.-Ing. Andreas Baltrusch ist Wirtschaftsingenieur, hat an der Technischen Universität Berlin zum Thema Ökobilanzierung promoviert, ist Energieeffizienz-Experte (BAFA/dena), Asset Manager, Bestandshalter von Mehrfamilienhäusern und beschäftigt sich seit vielen Jahren intensiv mit der Sanierung und vor allem wirtschaftlichen Weiterentwicklung von Bestandsgebäuden.
Dipl.-Bauing. (BA) Tilo Fellmer ist Energieeffizienz-Experte (BAFA/dena) und verfügt über 20 Jahre Erfahrung im Wohnungsbau (Bestand und Neubau), war Projektmanager und Oberbauleiter Sanierung (u.a. Fenster, Fassaden, Montage Solarmodule und Sonnenschutz).

Unsere Seite für Investment und Asset Management: cavapartnersgroup.com

Unsere Partner:

Electro Heroes GmbH
Meisterbetrieb für Elektro- & Informationstechnik
bei Ausbau, Umbau und Neubau

Den Kontakt über Linkedin finden Sie bitte hier.